Zu spät zur Arbeit wegen Schnee? Diese Strafen drohen

FESCH.TV INFORMIERT:

Beschäftigte sind verpflichtet, pünktlich mit der Arbeit anzufangen. Vereiste und verschneite Straßen sind keine Ausrede für ein Zuspätkommen.







Deinen Freunden empfehlen:
FESCH.TV