Diese Corona-Beschränkungen können die Weihnachtsferien 2021 in Baden-Württemberg betreffen

In ganz Deutschland steigen die Infektionszahlen weiter und auch in Baden-Württemberg muss man sich auf zunehmende Beschränkungen nicht nur in den Corona-Hotspots einstellen. Dazu zählen nächtliche Ausgangssperren für Ungeimpfte und noch mehr Begrenzungen, in denen nur noch die 2G-Regel gilt. Das bedeutet, dass auch ein negativer Test den Ungeimpften keinen Zugang mehr ermöglicht. Die Alternative für Ungeimpfte dürfte dann sein, zu Hause zu bleiben, Fernsehen zu schauen, im Internet zu surfen oder in einem Online Casino Freispiele ohne Einzahlung zu spielen, um die Zeit zu vertreiben. 

Der Anlass für diese verschärften Regelungen ist der Versuch, einen Lockdown für alle zu vermeiden, indem die Entwicklung nicht nur in den Hotspots eingedämmt wird. Denn auch für den Rest des Landes gelten die Verschärfungen, was durch die steigenden Infektionszahlen unvermeidbar ist. Da die Zahl der Covid-19-Patienten, die auf den Intensivstationen behandelt werden müssen, weiter gestiegen ist, liegt sie nach wie vor deutlich über der Grenze, die als Alarmstufe festgelegt wurde. 

Das hat zur Folge, dass die 2G-Regel landesweit gültig ist. Somit dürfen nur Geimpfte oder Genesene in Restaurants, Cafes oder in die Kinos und Museen. Davon betroffen sind auch Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder und viele öffentliche Veranstaltungen. Die Variante 2G plus ist für den Besuch in Bars und Clubs geplant, was bedeutet, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest benötigen. Ungeimpfte erhalten auch mit negativem Test keinen Zutritt zu Restaurants und Veranstaltungen und dürfen sich nur noch mit einer Person treffen. Für die Schüler gilt, dass in der Schule am Platz wieder Maskenpflicht herrscht. Mit Blick auf die kommenden Weihnachtsferien und die Adventszeit kann daher nicht unbedingt alles frei und spontan unternommen werden.

Einschränkungen für Ungeimpfte

Wer ungeimpft ist oder zusammen mit einem Ungeimpften in den Weihnachtsferien in Baden-Württemberg etwas unternehmen möchte, sollte sich genau darüber informieren, welche Vorschriften aktuell gelten. Vor allem in den Corona-Hotspots ist eine Ausgangssperre zu beachten. Darin ist vorgeschrieben, dass Ungeimpfte zwischen 21 und 5 Uhr ihr Zuhause nur verlassen dürfen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählt der Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, ein medizinischer Notfall oder der Besuch des Partners. 

Außerdem gelten verschärfte Zugangsbeschränkungen, die als sogenannte 2G-Regel nur geimpfte oder genesene Personen zulässt. Ungeimpfte dürfen daher nicht in Restaurants und Cafes, auch nicht, wenn ein Außenbereich vorhanden ist. Sport- und Freizeitaktivitäten sind genauso eingeschränkt, wie auch der Einzelhandel. Nur in Geschäften für die Grundversorgung, in Apotheken oder Tankstellen können auch ungeimpfte Personen nach wie vor einkaufen. 

Über welchen Zeitraum die Einschränkungen gelten werden, bleibt abzuwarten. Da dies von den Infektionszahlen abhängt, ist es wichtig, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten und Änderungen in den Vorschriften im Blick zu behalten. Sollte die Inzidenz auch in weiteren Kreisen steigen, muss auch dort von Verschärfungen ausgegangen werden, die sicher auch die Weihnachtsferien betreffen können. Welcher Schwellenwert genau ausschlaggebend sein wird, bleibt noch abzuwarten.

Änderungen für Jugendliche geplant

In der neuen Corona-Verordnung wird es auch für jüngere ungeimpfte Personen Verschärfungen geben. Dazu zählt auch, dass die 2G-Regel ebenfalls für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 gelten soll. Eine Ausnahme wird jedoch der Freizeitbereich bleiben, bei dem ungeimpfte Jugendliche bisher nur ihren Schülerausweis zeigen müssen und dann von der 2G-Regel sowie der PCR-Testpflicht befreit sind, da sie in der Schule getestet werden. Geplant ist für Freizeitangebote eine Übergangsregel, die bis nach den Weihnachtsferien gelten wird.

Da es seit dem Sommer auch für die Gruppe der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 eine Impfempfehlung gibt, sollen diese neuen Beschränkungen dafür sorgen, dass sich mehr Jugendliche impfen lassen, denn die bisherige Quote ist noch deutlich zu niedrig. Außerdem waren die bisherigen Ausnahmen ohnehin nur als Übergangsphase geplant gewesen. 

Bei der Freizeitplanung in der Adventszeit und in den Weihnachtsferien sollte man diese neuen Vorschriften als Familie mit jugendlichen Kindern unbedingt rechtzeitig beachten und sich über die aktuellen Bestimmungen informieren. Das gilt vor allem dann, wenn man zu Besuch in einen anderen Kreis fährt, der auf Grund einer höheren Inzidenz bereits andere Vorschriften hat. Wer sich jetzt noch für eine Impfung entscheidet, hat in allen Stadt- und Landkreisen verschiedene Möglichkeiten, auch zeitnah eine Impfung zu bekommen. 

Wo Impfungen möglich sind 

Bis zu den Weihnachtsferien wird es mit einer kompletten Grundimmunisierung inzwischen zeitlich zu knapp. Aber dennoch ist es empfehlenswert, nicht nur wegen der kommenden Einschränkungen, nicht länger mit einer Impfung zu warten. Neben der Möglichkeit, sich bei den Hausärzten impfen zu lassen, was inzwischen wieder zunehmend angenommen wird, bieten die Stadt- und Landkreise weitere Möglichkeiten an. Neben den mobilen Impfteams soll in allen Stadt- und Landkreisen mindestens jeweils eine feste Impfstation zeitnah eingerichtet werden. Die dafür nötigen Vorbereitungen laufen bereits, sodass mit einer baldigen Umsetzung zu rechnen ist. Nähere Informationen sind bei den jeweiligen Kreisverwaltungen zu bekommen.

Bei der Planung der kommenden Weihnachtsferien und auch den Unternehmungen in der Adventszeit alleine oder mit der ganzen Familie sind auch immer wieder die beliebten Weihnachtsmärkte im Gespräch. Schließlich gehören die Weihnachtsmärkte nicht nur in den größeren Städten, sondern auch in kleineren Orten fest zum vorweihnachtlichen Programm, laden zu einem Abstecher ein, begeistern mit leckerem Essen und verbreiten weihnachtliche Atmosphäre. Die Vorweihnachtszeit und auch die Weihnachtsferien 2021 in Baden-Württemberg werden jedoch noch nicht wieder so sein, wie sie vor der Pandemie waren.

Inzwischen wurden einige Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg schon abgesagt. Manchen Veranstaltern war es im Vorfeld bereits zu unsicher und sie haben daher gar nicht erst konkret geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die bisher noch geplanten Märkte wirklich öffnen können und dann auch während der Weihnachtszeit offen bleiben werden. In anderen Ländern gab es bereits Schließungen nach wenigen Tagen. Bisher gibt es jedenfalls noch kein Verbot, wie zum Beispiel im benachbarten Bayern. Allerdings gibt es auch noch keine Entwarnung. Möglicherweise sind Einschränkungen durch die 2G-Regel oder 2G plus geplant, wenn es möglich ist, die Besucher entsprechend zu kontrollieren. Bevor man allerdings einen Besuch auf dem Weihnachtsmarkt in den Weihnachtsferien einplant, sollte man sich über die jeweils geltenden aktuellen Bestimmungen informieren, damit es keine Enttäuschungen gibt.







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